Seitenbereiche

Kauf eines Hotelappartements

Illustration

Hotelappartementkauf und Renovierung

Ein Immobilienkauf unterliegt generell nicht der Umsatzsteuer. Für Zwecke des Vorsteuerabzugs auf Renovierungskosten besteht allerdings die Möglichkeit, zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren (§ 9 Umsatzsteuergesetz/UStG). Steuerschuldner ist in diesem Fall der zur Umsatzsteuerpflicht optierende Käufer (§ 13b UStG).

Zeitlimitierte Eigennutzung

Die Finanzämter verneinen einen Anspruch auf Vorsteuerabzug gerne mit dem Argument, dass das Appartement zeitweise auch privat genutzt würde. In der Tat sehen Kaufverträge über Hotelappartements eine zeitlich limitierte Selbstnutzung vor. Im Streitfall konnte das Appartement bis zu fünf Wochen im Jahr privat genutzt werden.

Urteil des Finanzgerichts

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster (Urteil vom 28.1.2021, 5 K 1265/20 U) ist die zeitweise Privatnutzung eines Hotelappartements für den Vorsteuerabzug nicht schädlich. Im Streitfall musste für die Zeit der Eigennutzung eine Betriebskostenpauschale entrichtet werden. Im Übrigen kommt es auf die Entscheidung des Appartementkäufers an, ob er das Objekt dem Unternehmen zuordnet. Letzteres kann nach Auffassung des Gerichts auch durch Option im notariellen Kaufvertrag oder mittels einer zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, erfolgen.

Stand: 29. September 2021

Bild: NOBU - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir ziehen um!

Ab 12.4.2024 stehen wir Ihnen wie gewohnt in unserer neuen Kanzlei in der Walsroder Str. 49, 30851 Langenhagen zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Fenster schließen